Nähere Infos gibt es hier.
Beachtet:
Der Schein zum Programmier-Praktikum (Java) ist notwendige Voraussetzung zur Teilnahme am Software-Praktikum, für Bachelor-Studenten ist der Nachweis über die Module 10-I-ADS, 10-I-ST und 10-I-PP erforderlich. Dieser Nachweis ist bei Winfried Höhn (Raum A104) oder Susanne Stenglin (Raum A113) bis spätestens 21. April 2009 vorzuweisen. Falls Sie den Schein bereits im Prüfungsamt abgegeben haben, benötigen wir die folgenden Angaben zu Ihrem Schein: Ihren Namen, Ihre Matrikelnummer, veranstaltender Lehrstuhl und Semester des Scheinerwerbs. Dies schicken Sie bitte in einer e-Mail unter Einhaltung des selben Datums an Winfried Höhn.